Rezept Bestellung

Mit dem E-Rezept können Wiederholungsrezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patient*innen über die eGK bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist.
Für die Erstellung des ersten E-Rezeptes in einem neuen Quartal muss die Versicherungskarte in der Praxis vorliegen.
Heilmittelrezepte (z.B. Physiotherapie) sind keine Wiederholungsrezepte und können nicht per E-Mail oder telefonisch bestellt werden.