Aktuelles

E-Rezepte ab 01.01.2024,
mit dem E-Rezept können Wiederholungsrezepte innerhalb eines Quartals
elektronisch übermittelt und den Patient*innen über die eGK bereitgestellt werden,
ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist.
Für die Erstellung des ersten E-Rezeptes in einem neuen Quartal muss die Versicherungskarte in der Praxis vorliegen.