E-Rezepte ab 01.01.2024
Mit dem E-Rezept können Wiederholungsrezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patient*innen über die eGK bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist.
Für die Erstellung des ersten E-Rezeptes in einem neuen Quartal muss die Versicherungskarte
in der Praxis vorliegen.